Allgemeine Geschäftsbedingungen
von HGG-Reitsport
 

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hans Georg Gundlach, Ausrüster für Reiter und Pferd, (nachfolgend HGG) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt HGG nicht an, es sei denn, HGG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Besteller versendet und der Versand mit einer Nachricht bestätigt wird. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

§ 3 Widerruf

Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass HGG gegebenenfalls eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

§ 4 Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Besteller kann den Kaufpreis durch Nachnahme zuzüglich Nachnahmegebühren, durch Vorauszahlung mit Euroscheck und per Bankeinzugsermächtigung zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist HGG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der EZB bekannt gegebenen Basiszinssatz zu fordern. Falls HGG ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist HGG berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HGG anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HGG.

§ 8 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz geltend machen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. HGG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet HGG nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von HGG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Sofern HGG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

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